Im Rahmen der 96. JuMiKo haben sich die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Rechtsanwaltskammern gemeinsam gegen die Lockerung des Rechtsdienstleistungsgesetzes durch Bayern ausgesprochen. Sie warnen, dass Rechtsschutzversicherer durch ihre gewinnorientierte Ausrichtung automatisch in Interessenkonflikte geraten und ihrem Beratungsauftrag nicht uneingeschränkt nachkommen können. Das geltende RDG garantiert Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und klare Regeln zur Interessenkonfliktvermeidung. Deshalb fordern die Kammern, den Status quo zum Schutz der Verbraucher beizubehalten. Bund und Länder sollen einheitlich widersprechen.
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Kritik am Bayernvorschlag wird auf Bundesebene erneut deutlich formuliert
Im Rahmen der 96. Justizministerkonferenz unterstreichen die Bundesrechtsanwaltskammer und die Präsidentinnen wie Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern gemeinsam, wie essenziell das geltende Rechtsdienstleistungsgesetz für die unabhängige Mandatsvertretung ist. Unzählige Stellungnahmen auf Landesebene untermauern ihre Kritik am bayerischen Vorschlag, der die freie anwaltliche Beratung einschränken könnte. Sie mahnen entschlossenes Vorgehen zur Wahrung von Mandanteninteressen.
Beratung durch Versicherer vermeidet Transparenz und fördert systemische Interessenkonflikte
Durch Gewinnorientierung fokussieren Rechtsschutzversicherer auf Effizienzsteigerung, was zu Interessenkonflikten zwischen Kosten- und Leistungszielen führt. Mandantinnen und Mandanten erhalten nicht automatisch alle relevanten Informationen, da Versicherer wirtschaftliche Einsparungen priorisieren. Deckungszusagen werden erst nach wiederholter Intervention verbindlich, wodurch der Aufwand für Versicherten steigt. Diese Praxis gefährdet das Vertrauen in den Rechtsschutz, da wirtschaftliche Motive über den Schutz der Versicherten gestellt werden und Transparenz erheblich eingeschränkt ist und macht klar, dass Verbraucherschutz beeinträchtigt.
Niedrigschwelliger, verlässlicher Rechtsschutz gelingt nur durch unabhängige, professionelle Anwaltshilfe
Versicherer, die direkt Rechtshilfe leisten, gerieten unweigerlich in Interessenkonflikte zwischen ihrem finanziellen Eigeninteresse und dem Mandantenanspruch. Ohne unabhängige Prüfung stünden Ratsucher der Gefahr willkürlicher Leistungsverweigerungen gegenüber und hätten kaum Aussicht auf Überprüfung. Die eigenständige Mandatsführung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stellt sicher, dass Entscheidungen nach fachlichen Kriterien getroffen werden. Somit bleibt der Rechtsschutz zugänglich, transparent und professionell abgesichert und Ratsucher haben jederzeit einen verlässlichen Ansprechpartner.
Interessenkonflikten vorbeugen mit Berufsrechtspflichten im RDG für effektiven Mandantenschutz
Das rechtsdienstliche Berufsrecht schreibt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verbindliche Pflichten vor: Wahrung der Unabhängigkeit, strikte Schweigepflicht und absolute Vermeidung von Interessenkonflikten. Diese gesetzlichen Normen sorgen für einen klaren Rahmen, der eine vertrauensvolle, hochqualitative Beratung garantiert. Mandantinnen und Mandanten erhalten so eine neutrale Interessenvertretung. Anders als profitorientierte Rechtsschutzversicherer, die keine derartigen berufsrechtlichen Verpflichtungen kennen, unterliegen Anwältinnen und Anwälte einer strengen Aufsicht, die wirtschaftliche Einflüsse effektiv begrenzt.
Wessels bezeichnet Trennungsthese als Augenwischerei statt Konfliktvermeidung bei Versicherern
Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, bemängelt den bayerischen Entwurf als favorisierte Unterstützung der Rechtsschutzversicherer zulasten der Mandantschaft. Er weist nachdrücklich darauf hin, dass interne Abschottungen in Versicherungsunternehmen nicht ausreichen, um Interessenkonflikte zu vermeiden, und bezeichnet diese Vorgehensweise als rein oberflächliche Schutzbehauptung. Wessels fordert die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern auf, den Vorschlag entschieden abzulehnen und damit verlässliche Rechtsberatung sicherzustellen.
BRAK setzt auf RDG für unabhängige Rechtsberatung und Verbraucherschutz
Mit der konsequenten Verteidigung des Rechtsdienstleistungsgesetzes bewahrt die Bundesrechtsanwaltskammer die Unabhängigkeit anwaltlicher Beratung. Kundinnen und Kunden profitieren von professioneller, transparenter Begleitung, die klaren berufsrechtlichen Vorgaben unterliegt und den Verbraucherschutz sichert. Die gesetzlichen Bestimmungen beugen Interessenkonflikten vor, garantieren die Mandantenautonomie und ermöglichen einen barrierearmen Zugang zu qualitativ hochwertiger Rechtsvertretung. Diese Initiative trägt nachhaltig dazu bei, das Vertrauen in das Rechtssystem zu stärken und faire Prozessergebnisse zu fördern.

