Ein deutscher Kläger erwirkte vor dem Landgericht Bremen eine Rückerstattung von rund 194.000 Euro, die er zwischen Juni 2013 und Oktober 2020 auf bwin.com und premium.com verloren hatte. Das Gericht stützt sich auf § 4 Abs. 4 GlüStV 2012, das EuGH-Urteil vom April 2026 und das bis Juli 2021 geltende Verbot von Online-Casinospielen. Da ElectraWorks keine deutsche Lizenz besaß und das Verlinkungsverbot missachtete, wurden die Verträge für nichtig erklärt. CLLB Rechtsanwälte machten den Anspruch geltend.
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Online-Glücksspielverbot bis Juni 2021 schützt Verbraucher entsprechend vor Verlusten
Im Zeitraum von Juni 2013 bis Oktober 2020 spielte ein deutscher Anwender auf bwin.com sowie premium.com und erlitt dabei Verluste in Höhe von insgesamt rund 194.000 Euro. Ihm war nicht bewusst, dass nach deutschem Recht bis zum 30. Juni 2021 sämtliche Online-Glücksspiele untersagt waren. Das Landgericht Bremen erkannte diesen Rechtsverstoß und deklarierte die zwischen ihm und den Plattformbetreibern abgeschlossenen Verträge aufgrund des fehlenden Erlaubnistatbestands für nichtig.
Keine Anerkennung von Gibraltar-Lizenz durch deutsches Landgericht Bremen entschieden
Nach Ansicht des Landgerichts Bremen verbot § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag 2012 jegliches Online-Glücksspiel in Deutschland. ElectraWorks Limited umging dieses Verbot durch die Bereitstellung von Spielen auf bwin.com und premium.com. In der Folge seien die entsprechenden Verträge als nichtig zu werten. Der Kläger könne seine Einsätze deshalb vollständig zurückverlangen. Das Urteil bekräftigt die Unzulässigkeit nicht lizenzierter Online-Glücksspielangebote und stärkt den Spielerschutz.
EuGH-Urteil vom April 2026 untermauert nationales Glücksspielverbot endgültig rechtskräftig
Am 16. April 2026 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen EU-rechtskonform ist. Dieses Urteil bekräftigt das bereits ergangene Urteil des Landgerichts Bremen und verwehrt ElectraWorks Limited jedwede Angriffsfläche auf die nationale Regulierung. Indem das EuGH-Urteil die Vereinbarkeit mit europäischem Recht betont, wird die deutsche Gesetzgebung zum Schutz der Spieler und zur Wahrung öffentlicher Interessen gestärkt.
Ohne deutsche Lizenz ist Glücksspielangebot in Deutschland weiterhin unzulässig
Das Urteil macht deutlich, dass eine Lizenz aus Gibraltar auf deutscher Rechtsfläche wirkungslos bleibt, weil nationales Glücksspielrecht eine eigene Zulassung voraussetzt. Europäisches Gemeinschaftsrecht verpflichtet Staaten nicht zur Anerkennung ausländischer Genehmigungen. Selbst wenn man eine theoretische Ungültigkeit des deutschen Verbots diskutieren wollte, hätte ElectraWorks Limited zunächst eine deutsche Konzession einholen müssen, ehe sie Glücksspielangebote bereitstellte, was sie unterließ und folglich ohne rechtmäßige Genehmigung operierte und verlorene Kundeneinsätze rückforderbar machten Sanktionen unausweichlich.
Domain-Verknüpfung brach eindeutiges Linkverbot beim illegalem Casino- und Sportwettenangebot
Gemäß § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags von 2012 war jede Verlinkung oder gemeinsame Darbietung von Online-Casino-Spielen und Sportwetten auf einer Domain ausdrücklich verboten. Diese gesetzliche Regelung diente dem Schutz der Spieler und der Vermeidung von unkontrollierter Angebotspyramide. ElectraWorks Limited verletzte dieses Verbot, indem sie beide Produktkategorien per Link verknüpfte. Die richterliche Überprüfung ergab einen wesentlichen Formmangel, wodurch sämtliche mit dem Anbieter abgeschlossenen Verträge als nichtig erklärt wurden.
Unkenntnis führt nicht zum Rechtsverlust, Rückzahlung illegaler Einsätze erfolgt
Die Richter wiesen darauf hin, dass der Anspruch auf Rückerstattung der Einsätze nicht durch die Teilnahme an nicht lizenzierter Online-Glücksspieleleaktivität beeinträchtigt wird. Im Verfahren ergab sich kein Hinweis, dass der Kläger Kenntnis von dem gesetzlichen Verbot hatte oder bewusst keine Kenntnis erlangen wollte. Somit sind Einreden des Anbieters gegen die Rückzahlung seiner Verluste ausgeschlossen. Der Erstattungsanspruch bleibt vollumfänglich bestehen und kann uneingeschränkt geltend gemacht werden.
Landgericht bestätigt: Verlinkung von Sportwetten und Casino war untersagt
Nach Darstellung von Alexander Kainz signalisiert das Urteil, dass Verluste aus verbotenen Online-Casinospielen nicht länger hingenommen werden müssen. Er hebt hervor, dass Betreiber ohne deutsche Lizenz gegen geltendes Recht verstoßen und deshalb Rückerstattungen leisten müssen. Die Entscheidung stärkt den Verbraucherschutz und erhöht den Druck auf Anbieter, sich an nationale Bestimmungen zu halten. Betroffene werden ermutigt, ihre Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen, um verlorene Einsätze erfolgreich zurückzugewinnen.
Das Bremer Landgerichtsurteil gibt Spielern, die infolge nicht lizenzierter Online-Glücksspielangebote Verluste erlitten haben, eine handfeste Möglichkeit zur Rückerstattung ihrer gezockten Beträge. Die Entscheidung setzt einen maßgeblichen Präzedenzfall im deutschen Glücksspielrecht und stärkt die Verbraucherschutzmechanismen gegenüber illegalen Anbietern. Wettbegeisterte sollten künftig nur auf regulierte Plattformen zurückgreifen und bei Zuwiderhandlungen schnell juristische Optionen prüfen lassen, um ihre Forderungen durchzusetzen und für mehr Markttransparenz zu sorgen. effizient verlässlich nachhaltig transparent kostenoptimiert rechtssicher fair.

