Diensträder als umweltfreundliche Alternative: Was Fuhrparkmanager bei der Anschaffung von E-Bikes und Pedelecs beachten sollten – Autoflotte klärt auf.
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Dienstrad als umweltfreundliche Alternative zum Dienstwagen
Das Dienstrad als Teil der betrieblichen Ausstattung: Ein Arbeitgeber stellt seinen Mitarbeitern ein Fahrrad oder E-Bike zur Verfügung, das ausschließlich für den Arbeitsweg genutzt wird.
Ein Dienstrad kann eine sinnvolle Alternative zum Dienstwagen sein, insbesondere in städtischen Gebieten und bei kurzen Arbeitswegen. Immer mehr Arbeitgeber bieten daher ihren Mitarbeitern Diensträder als Teil ihrer Arbeitsausstattung an. Dabei gibt es unterschiedliche Modelle, wie beispielsweise die Leasing-Option. Die Nutzung des Dienstrads kann dabei auf den Arbeitsweg beschränkt sein oder auch für private Zwecke gestattet werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: geringere Kosten und Umweltbelastung, mehr Bewegung und bessere Gesundheit. Arbeitgeber sollten jedoch auch die steuerlichen und versicherungstechnischen Aspekte berücksichtigen und klare Regelungen für die Nutzung des Dienstrads durch die Mitarbeiter aufstellen.
Dienstrad als umweltfreundliche Alternative zum Dienstwagen
Ein Dienstrad bietet Arbeitnehmern eine umweltfreundliche Alternative zum Auto und fördert die Gesundheit durch Bewegung. Zudem kann es finanziell attraktiver sein als ein eigenes Fahrrad. Arbeitgeber profitieren ebenfalls davon, da sie durch das Angebot eines Dienstrads als Benefit ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und gleichzeitig die Mitarbeitergesundheit und -motivation fördern können.
Dienstrad als geldwerter Vorteil
Dienstwagen und Dienstfahrräder werden steuerlich gleich behandelt. Arbeitnehmer können ein E-Bike nicht nur für den Arbeitsweg, sondern auch für private Touren nutzen. Die Anfahrt zur Arbeit mit dem Dienstrad muss nicht versteuert werden, aber die private Nutzung stellt einen geldwerten Vorteil dar, der monatlich zu versteuern ist.
Was ist ein Dienstrad?
Bei einem Dienstrad erfolgt die Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers per Gehaltsumwandlung, was die Berechnungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge verändert. Arbeitnehmer zahlen dadurch weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Auch der Arbeitgeber profitiert, da er weniger für verschiedene Versicherungen zahlen muss.
Arbeitnehmer können für ihr Pendeln zur Arbeit eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer geltend machen. Wenn sie ein kostenloses Dienstrad nutzen, fallen keine Steuern oder Abgaben an. Der Arbeitgeber übernimmt in der Regel das Leasing und die Versicherung des Dienstrads als Betriebsausgaben.
Citybikes als Diensträder
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern als Diensträder Fahrräder und E-Bikes jeglicher Art zur Verfügung stellen, darunter Rennräder, Mountainbikes, Lastenräder und Pedelecs mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h. Das Angebot ist nicht auf Fahrradhersteller oder -händler beschränkt, sondern auch Leasing- oder Finanzdienstleister können solche Angebote machen.
S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis zu 45 km/h werden steuerlich wie Elektro-Dienstwagen behandelt und gelten als Kraftfahrzeuge. Für Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte müssen 0,03 Prozent des Kaufpreises pro Kilometer versteuert werden. Führerschein, Versicherungsschein und Helm sind für die Nutzung eines S-Pedelecs obligatorisch.
Arbeitgeber können Diensträder anbieten
Zu den bekanntesten Anbietern von Diensträdern im Leasing zählen JobRad, LeaseRad, BusinessBike und Eurorad. Auch regionale Anbieter bieten Diensträder an.