Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute eine wegweisende Entscheidung getroffen, indem er den „Radentscheid Bayern“ als unzulässig erklärt hat. Diese Volksinitiative, die vom Fahrradclub ADFC vorangetrieben wurde, hatte das Ziel, ein wirksames bayerisches Radgesetz einzuführen. Nach dem Gerichtsurteil fürchtet der ADFC nun, dass der Ausbau von Radwegen im Freistaat erheblich verlangsamt wird.
Verfassungsgerichtsurteil sorgt für Kritik und Diskussionen
Die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters äußerte ihre Frustration über das Urteil des Verfassungsgerichts des Freistaates Bayern. Sie betonte, dass über 100.000 Menschen das Radgesetz unterstützt haben, um sicher und komfortabel Rad fahren zu können und den schnellen Ausbau der Radwegenetze zu fordern. Peters kritisierte, dass das Gericht aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger einen Riegel vorgeschoben habe. Sie richtete eine klare Botschaft an Bundesverkehrsminister Wissing, dass die Umgestaltung der Straßen dringend notwendig sei, um Deutschland zu einem Fahrradland zu machen.
„Radentscheid Bayern“: Hintergrund und Ziele der Volksinitiative im Überblick
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bayern setzt sich seit 2017 vehement für die Einführung eines umfassenden Radgesetzes ein. Dieses Gesetz soll klare Zuständigkeiten, transparente Verfahren und einheitliche Standards festlegen, um eine beschleunigte Planung und Umsetzung von Fahrradinfrastruktur zu ermöglichen. Der ADFC hat gemeinsam mit anderen Organisationen die Initiative „Radentscheid“ ins Leben gerufen, die im Herbst 2022 beeindruckende Unterstützung von über 100.000 Menschen erhalten hat – obwohl lediglich 25.000 Unterschriften erforderlich waren. Zuvor hatte die CSU ein Radgesetz als überflüssige Bürokratie abgelehnt und betont, dass dies eine unzulässige Einmischung in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen darstelle. Angesichts des Erfolgs des „Radentscheids“ hat die CSU jedoch gemeinsam mit den Freien Wählern einen eigenen Gesetzesentwurf für ein Radgesetz veröffentlicht, der jedoch laut ADFC Bayern erhebliche Defizite aufweist. Das Bündnis aus ADFC und anderen Organisationen plant nun, aktiv an der Überarbeitung des Gesetzes mitzuwirken, betont jedoch gleichzeitig, dass eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsgesetzes von entscheidender Bedeutung ist.
„ADFC: Deutschlands größter Fahrradverband setzt sich für sichere Radwege ein“
Mit mehr als 230.000 Mitgliedern ist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) die größte Interessenvertretung für Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC fungiert als kompetenter Ansprechpartner und Berater in allen Belangen rund um das Fahrrad, sei es rechtliche Fragen, technische Aspekte oder auch touristische Informationen. Darüber hinaus engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene politisch dafür, den Fahrradverkehr konsequent zu fördern.