Der größte Feind des Radlers: Wie lässt sich Fahrrad Diebstahl verhindern?

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Das Problem ist so alt wie der lahme Witz über den Sumerer, der vor Jahrtausenden das Rad erfunden hat und das am nächsten Tag bereits gestohlen wurde. Wer ein Fahrrad besitzt, sollte es unbedingt vor Diebstahl schützen. Aber was, wenn es bereits gestohlen wurde?

Fahrrad Diebstahl ist ein ewiger Rüstungswettlauf zwischen Eigentümer und Dieb

Ein neues Fahrrad zu kaufen, ist toll. Endlich hat man sein sauer erspartes Geld in einen individuellen Drahtesel investiert, der perfekt auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt ist. Aber auch, wenn man ein gebrauchtes Rad kauft und nicht einmal besonders viel dafür zahlen muss, ist der Diebstahl immer mehr als nur ein kleines Ärgernis.

Moderne Mobilität ist ohne das Fahrrad kaum denkbar. In Großstädten kommt hinzu, dass die Alltagstauglichkeit von Sicherungsmaßnahmen in einem vernünftigen Verhältnis zum schnellen Gebrauch stehen muss.

Eine Diebstahl Sicherung muss also im Idealfall verhindern (oder zumindest verzögern), dass das Rad einfach gestohlen werden kann, sollte aber dennoch so bequem sein, dass man beim Gebrauch nicht eingeschränkt wird.

Technische Lösungen gibt es zuhauf, sowohl mechanische als auch zunehmend elektronische Komponenten, die über App-Steuerung, GPS-Ortung und andere Gimmicks Diebe abschrecken sollen. Darum geht es letztlich immer: Einen Fahrrad Diebstahl zuverlässig zu verhindern, ist nahezu unmöglich. Man kann allerdings die Attraktivität des eigenen Rads für den Dieb dadurch reduzieren, dass man es ihm so schwer wie möglich macht.

Umgekehrt finden die Langfinger aber selbstverständlich immer wieder Möglichkeiten, die innovativen Ideen zum Sichern von Fahrrädern zu umgehen oder auszuhebeln. Das Ergebnis ist ein Rüstungswettlauf, in dem Fahrradhersteller, Produzenten von Schlössern, Versicherungen und die Polizeibehörden wichtige Rollen spielen.

Video: Fahrraddiebstahl: So kann man sich dagegen schützen | Galileo | ProSieben

Jeder kann Opfer von Fahrrad Diebstahl werden

Wer sein Rad nicht ständig selbst bewacht, kann prinzipiell immer Opfer eines Diebstahls werden. Selbst Fahrradkeller sind längst keine Garantie mehr dafür, dass dort nichts wegkommt. Das liegt unter anderem in der Natur der Sache: In Mehrfamilienhäusern haben viele Leute Zugang zum Fahrradkeller.

Doch selbst wenn man über einen sicheren Stellplatz verfügt, kann das Fahrrad zwischendurch überall gestohlen werden, wo man es kurz abstellt. Jeder, der mit dem Rad zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Treffen mit Freunden fährt, geht also ein Risiko ein.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. veröffentlicht regelmäßig Statistiken zum Thema Fahrrad Diebstahl, die auf den Kriminalstatistiken des BKA basieren. Nicht erfasst werden dabei all die Fälle, die gar nicht zur Anzeige gebracht werden, weil sich die Besitzer keinen Erfolg davon versprechen oder ihnen der Aufwand zu groß erscheint.

Für das Jahr 2017 kam die offizielle Statistik auf folgende Zahlen:

  • insgesamt wurden im bundesweiten Durchschnitt 363,5 Fahrräder pro 100.000 Einwohner gestohlen
  • bei den Bundesländern liegt Berlin mit 848,3 Diebstählen vorne
  • Bremen kommt auf 816,6 geklaute Räder
  • auch Hamburg verzeichnet einen sehr hohen Wert von 801,2
  • Sachsen (483,5) und Brandenburg (490,8) liegen im Mittelfeld
  • in Hessen (221,7), Thüringen (200,5), Bayern (211,5) und Baden-Württemberg (236,5) liegt die Quote deutlich niedriger
  • die wenigsten Räder wurden im Saarland gestohlen (112,9)

Nicht jedes Fahrrad ist gegen Diebstahl versichert

Die gute Nachricht ist laut GdV, dass die Zahl der gestohlenen Fahrräder im Vergleich zu den Vorjahren etwas niedriger ausfiel. Moderne Sicherungsmaßnahmen scheinen durchaus einen abschreckenden Effekt zu haben, wirklich verhindern können sie den Diebstahl aber in der Regel nicht.

Immerhin sind im Jahr 2017 160.000 gestohlene Räder von der Versicherungswirtschaft ersetzt worden. Ohne eine ausreichende Versicherung bleibt der Geschädigte jedoch auf den Kosten sitzen.

Insgesamt wurden im bundesweiten Durchschnitt 363,5 Fahrräder pro 100.000 Einwohner gestohlen

Insgesamt wurden im bundesweiten Durchschnitt 363,5 Fahrräder pro 100.000 Einwohner gestohlen. ( Foto: Shutterstock – tommaso79 )

 

Wann übernimmt die Hausratversicherung den Schaden?

Die Hausratpolice deckt tatsächlich in vielen Fällen den Diebstahl von Fahrrädern ab. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die an den Schadensersatz gekoppelt sind.

Damit ein Fall für die Hausratversicherung vorliegt, muss das Fahrrad aus verschlossenen:

  • Kellern,
  • Abstellräumen,
  • Wohnungen und
  • Garagen

entwendet werden. Da allerdings die meisten Fahrräder auf offener Straße verschwinden, greift die Hausratpolice dort nur dann, wenn das mit einer entsprechenden Zusatzklausel im Vertrag vereinbart wurde.

Derzeit haben nur etwa 40 Prozent der existierenden 26 Millionen Verträge zur Hausratversicherung tatsächlich eine Fahrradklausel inbegriffen. Wer sich ein neues und/oder sehr teures Rad anschafft, sollte also unbedingt seinen Versicherungsschutz überprüfen.

Wichtiger Hinweis: Die Hausratversicherung ersetzt nur den Wiederbeschaffungswert, also die Summe, die für die Anschaffung eines neuen, gleichwertigen Fahrrades benötigt wird. Allerdings ist die Entschädigung meist im Höchstfall auf einen Prozentwert der gesamten Hausratversicherungssumme begrenzt. Für besonders hochwertige Fahrräder sollte man also die Versicherungssumme erhöhen oder eine separate Fahrradversicherung abschließen. Eine Selbstbeteiligung kann ebenfalls Bestandteil des jeweiligen Vertrages sein.

Wie kann man ein Fahrrad richtig gegen Diebstahl sichern, um Versicherungsschutz zu erhalten?

Immer wieder gibt es Streit darüber, ob ein geklautes Rad korrekt gesichert wurde. Da es im Einzelfall immer wieder unterschiedliche Entscheidungen gibt, kann man diesbezüglich nur einige pauschale Empfehlungen geben, die aber nicht zwangsläufig Rechtssicherheit bieten.

Die Versicherer empfehlen einen Minimalschutz durch ein oder zwei eigenständige Schlösser. Simple Rahmenschlösser werden nicht als Diebstahlschutz anerkannt. Um herauszufinden, welche Schlösser anerkannt werden, kann man beispielsweise die Liste des VdS einsehen.

Ob diese Schlösser aber auch tatsächlich den Diebstahl hemmen oder gar verhindern können, ist bei Experten umstritten. Für den Versicherungsschutz ist ein anerkanntes Schloss allerdings Voraussetzung.

Richtige Verhaltensweisen, um das Fahrrad vor Diebstahl zu schützen

  • Fahrrad richtig absperren: Nicht nur Vorder- oder Hinterrad sichern, sondern den Rahmen an einem festen Gegenstand anschließen (z. B. Laterne oder Radständer)
  • Fahrrad auch in verschlossenen Räumen wie Garage oder Fahrradkeller stets korrekt abschließen
  • möglichst starke Schlösser verwenden (Panzerkabel oder U-Bügel)
  • Keine dünnen Ketten oder Spiralkabel verwenden, da sie sich mit Werkzeug sehr leicht durchschneiden lassen
 Simple Rahmenschlösser werden nicht als Diebstahlschutz anerkannt.

Simple Rahmenschlösser werden nicht als Diebstahlschutz anerkannt. ( Foto: Shutterstock – Dima Sidelnikov )

 

Fahrrad registrieren und codieren kann den Diebstahl weniger lukrativ machen

Natürlich verhindert es keinen Diebstahl, einen Fahrradpass zu besitzen oder das Fahrrad zu codieren, wenn ein Gelegenheitsdieb von A nach B fahren will. Diebe, die das Rad aber anschließend weiterverkaufen möchten, haben bei einem codierten und registrierten Modell einen deutlich höheren Aufwand, was abschreckend wirkt.

Wichtig ist also nicht nur das Codieren und Registrieren, sondern auch ein optischer Hinweis (z. B. in Form eines Aufklebers), um den Dieb möglichst von vornherein abzuschrecken.

Wertvolle Einzelteile sind so aber nur schwer zu schützen, weswegen auch diese Variante keinen perfekten Schutz bietet, sondern nur eine Ergänzung darstellt. Sie ist aber besonders wichtig, wenn ein gestohlenes Fahrrad später wieder aufgefunden wird – denn eine Zuordnung zum richtigen Besitzer wird mit der Codierung und Registrierung natürlich sehr viel einfacher.

In einen Fahrradpass wird die Rahmennummer eingetragen. Diese ist meistens am Lenker, unter dem Sattel, auf dem Tretlager oder am Gepäckträger zu finden.

Hinweis: Ein Fahrradpass ist kein Eigentumsnachweis und sollte immer in Verbindung mit einem Kaufbeleg und einem Foto aufbewahrt werden, um der Versicherung den Kauf tatsächlich nachweisen zu können.

Bei der Anschaffung eines neuen Fahrrades bekommt man den Fahrradpass in der Regel direkt vom Händler ausgehändigt. Bei gebrauchten Modellen oder wenn der originale Pass verloren ging, kann man sich bei jedem Fahrradhändler oder auch bei der Polizeibehörde einen Fahrradpass besorgen. Mittlerweile kann man sich diese sogar bei der Polizei sofort herunterladen.

Video: ADFC Fahrradcodierung – So geht das 🙂

Codierungsaktionen von Polizei und ADFC nutzen

Es gibt Fahrräder ohne Rahmennummer und Markierungen. Manche Hersteller vergeben Seriennummern auch mehrfach, so dass eine eindeutige Zuordnung über die Rahmennummer alleine schwierig wird. Eine nachträgliche und eindeutige Codierung ist aber durch Fahrradhändler möglich.

Auch der ADFC (Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club) oder der ADAC (Allgemeine Deutsche Automobil-Club) bieten entsprechende Dienste an. Häufig findet man in der eigenen Stadt auch Codierungsaktionen der örtlichen Polizei.

Eine Kennzeichnung ist aber natürlich nur möglich, wenn man über einen Eigentumsnachweis verfügt, sonst könnte ja jeder Dieb ein geklautes Fahrrad nachträglich auf sich registrieren lassen. Sehr beliebt sind mittlerweile spezielle Schraubsysteme aus dem Fachhandel, die sich nur mit codierten Spezialschlüsseln öffnen lassen, was den Diebstahl von einzelnen Teilen deutlich erschwert.

Technische Lösungen gegen Fahrrad Diebstahl: Alarm und GPS

Die moderne Technik bietet natürlich noch weitere Möglichkeiten, sein Fahrrad gegen Diebstahl zu sichern. Heutzutage sind Alarmsysteme mit GPS-Tracker in der Regel bequem über eine Smartphone-App zu nutzen. Der Vorteil: Wird ein Fahrrad geklaut, kann das System sofort einen Alarm an den Besitzer senden, wodurch sich mancher Diebstahl eventuell noch verhindern lässt.

Wichtig ist dabei jedoch, sich und andere nie in Gefahr zu bringen, um einen Dieb zu stellen. Das ist Aufgabe der Polizei. Wurde ein Rad jedoch bereits geklaut, kann das GPS die Arbeit der Polizisten sehr erleichtern. Durch die relativ hohen Anschaffungskosten taugen gute Systeme aber nur für Fahrräder, die einen entsprechenden Wert besitzen.

Heutzutage sind Alarmsysteme mit GPS-Tracker in der Regel bequem über eine Smartphone-App zu nutzen.

Heutzutage sind Alarmsysteme mit GPS-Tracker in der Regel bequem über eine Smartphone-App zu nutzen. ( Foto: Shutterstock – Syda Productions )

 

Wenn es passiert ist: Das muss man nach einem Fahrrad Diebstahl tun

Trotz der besten Sicherungsmaßnahmen kann so gut wie jedes Rad geklaut werden. Wenn man Opfer eines Fahrraddiebstahls geworden ist, sollte man schnell handeln, da jede Verzögerung die Wahrscheinlichkeit verringert, das Rad in einem Stück zurückzubekommen. Den Diebstahl sollte man sofort bei der Polizei melden.

Das geht in vielen Bundesländern inzwischen sogar online, was Zeit und Aufwand spart. Für die Anzeige benötigt man online wie offline bestimmte Informationen, die man parat halten sollte. Ebenso wichtig ist, den Diebstahl umgehend bei der Versicherung zu melden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Auch hierfür werden alle relevanten Daten benötigt, insbesondere ein Eigentumsnachweis (am besten die Rechnung).

Eine Erstattung durch die Versicherung wird normalerweise nach etwa drei Wochen vorgenommen, sofern das Rad nicht wieder auftaucht.

Fazit

Fahrrad Diebstahl lässt sich nicht verhindern, aber erschweren. Es wird wohl in absehbarer Zeit keine Methode geben, den Fahrraddiebstahl nachhaltig zu verhindern. Diebe und Eigentümer befinden sich in einer immerwährenden Spirale der Aufrüstung zwischen besserem Schloss und größerer Zange. Wichtig ist, den richtigen Versicherungsschutz zu haben und wichtige Daten schon im Vorfeld über einen Fahrradpass zu sichern. Eigentums- und Wertnachweis sind für die Erstattung unverzichtbar.

Die Hausratversicherung zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen und reicht für hochpreisige Fahrräder häufig nicht aus. In jedem Fall sollte man prüfen, ob das Rad überhaupt mitversichert ist, denn 60 Prozent der Verträge haben keine eigene Fahrradklausel.

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